Anbauabnahmen

Für Anbauabnahmen werden „Teilegutachten“ oder „ABE“ gebraucht.

Hat das Teil ein Teilegutachten, so muss man es immer (!) eintragen.

Hat das Teil eine ABE, so ist dort vermerkt, ob eine Eintragung (Anbau-Abnahme) nötig ist.
Bei Alu-Rädern muss meistens nur dann eine Eintragung gemacht werden, wenn die Reifengrösse nicht serienmäßig zum Auto gehört.

Wenn eine Eintragung vorgesehen ist, dann muss sie „unverzüglich“ gemacht werden. Aber bei der Zulassungsstelle müssen die Papiere (meistens) erst geändert werden, wenn man wegen anderer Gründe (Ummeldung, …) sowieso hin muss.

Achtung, hat die Eintragung was mit Steuern oder Führerscheinbestimmungen zu tun, dann sofort nach der Eintragung zur Zulassungsstelle!

Dann gibt es noch „EG-Typgenehmigungen“, da muss nichts eingetragen werden, man muss das Papier nicht mal dabei haben. Aber es wäre natürlich gut, wenn man es dabei hat, besonders bei Motorrad-Auspuffen (spart Ärger mit den Ordnungshütern).

Meistens können wir die Abnahmen ohne Voranmeldung machen, meistens …

Vorm Geldausgeben besser uns fragen, damit´s hinterher nicht frustig wird.

Noch etwas, die Herstellung von Aluminium braucht sehr viel Energie und verursacht große Umweltschäden in der dritten Welt. Deshalb gut überlegen, ob es unbedingt Alu-Räder sein müssen …

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