Hauptuntersuchungen

Damit Sie mit wenig Aufwand sicher fahren und Ihre Plakette bekommen:

1) Für die Untersuchung brauchen wir den Fahrzeugschein, oder das Zulassungsdokument Teil 1.
    Wenn Sie den alten Fahrzeugbrief noch haben, können Sie diesen zusätzlich mitbringen.

2) Bereiten Sie Ihr Auto nicht vor (außer bei Diesel-AU, siehe 5.). Weder Motorwäsche noch Putzen
    ändern etwas am Untersuchungsergebnis.

3) Sollte eine Reparatur nötig sein, fahren Sie erst nach der Untersuchung in die Werkstatt.
    Mit dem Untersuchungsbericht  können Sie der Werkstatt einen eindeutigen Auftrag erteilen.
    So werden unnötige Reparaturen vermieden.

4) Eine Untersuchung dauert etwa 20 Minuten. Um Wartezeiten zu vermeiden, buchen Sie
    einfach im Online-Terminplaner.

5) Wenn Sie aber lieber spontan (also ohne Termin) kommen möchten, kommen Sie einfach
    vorbei. Falls noch Autos vor Ihnen sind, sagen wir Ihnen, wann Sie ca. dran kommen, dann
    können Sie die Zeit nutzen, zum Beispiel zum Einkaufen oder so. Sie müsseen also nicht
    mehr auf dem Hof warten.
    Natürlich können Termine auch telefonisch 0611 / 2052778 vereinbart werden, oder Sie
    fragen, ob es sich lohnt, ohne Termin sofort zu kommen.
    Wer in der Monatsmitte kommt, hat meistens gute Chancen, nicht zu warten.

6) Diesel: Für die Diesel-AU muss der Motor warm sein. Wenn Sie zu den sparsamen Fahrern
    gehören, und das Auto älter als etwa Baujahr 2003 ist, sollten sie vor der Diesel-AU etwas
    „aggressiv“ fahren, um die Rußablagerungen aus dem Auspuff heraus zu blasen.
    Falls Ihr Motor einen Zahnriemen hat, sollte dieser für die AU nicht zu alt sein.
    Wechselintervalle sind ab 60.000km.
    Zahnriemenwechsel sind im Serviceheft des Autos oder auf einem Aufkleber im Motorraum
    eingetragen. Wir bemühen uns um eine schonende Prüfung.
    Bis jetzt haben wir keine Motorschäden verursacht.

7) Motorradfahrer: Unbedingt Reifenfreigaben (z.B. vom Reifenhersteller aus dem Internet)
    mitbringen, falls die Reifen von der Reifenbindung in den Fahrzeugpapieren abweichen.
    Die AU-Pflicht gilt ab (Baujahr) Erst-Zulassung 01.01.89.

8) Autokauf: Wenn Sie ein Auto kaufen wollen, fragen Sie uns. Es kostet nichts.
    Unsere Erfahrungen helfen, allzu große  Enttäuschungen zu vermeiden.

9) Achtung, nur Autos bis 2,95m Höhe.

Und nun viel Glück !

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